Veranlagung

Veranlagung

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Ver|an|la|gung [fɛɐ̯'|anla:gʊŋ], die; -, -en:
Art und Weise, in der jmd. veranlagt ist:
die künstlerischen Fähigkeiten sind im Allgemeinen eine Sache der Veranlagung; sein Neid ist eine krankhafte Veranlagung.
Syn.: Anlage, Befähigung, Begabung, Disposition, Fähigkeit, Gabe, Talent.

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Ver|ạn|la|gung 〈f. 20
1. Festsetzung (der Steuern)
2. Charakteranlage, angeborene Fähigkeit od. Unfähigkeit, Begabung, Eigenschaft
● das ist \Veranlagung; eine einseitige, künstlerische, krankhafte \Veranlagung; er hat eine glückliche \Veranlagung ist ausgeglichen, lebensfroh

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Ver|ạn|la|gung, die; -, -en:
1. (Steuerw.) Steuerveranlagung:
die V. zur Einkommensteuer.
2. (Wirtsch. österr.) das Veranlagen (2); Anlage (2).
3. in der Natur eines Menschen liegende, angeborene Geartetheit, Anlage (6), Eigenart (a), aus der sich bestimmte besondere Neigungen, Fähigkeiten od. Anfälligkeiten ergeben:
ihre praktische, künstlerische, musikalische, homosexuelle V.;
eine V. zur Fettsucht;
sie hat eine V. zur Politikerin.

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Veranlagung,
 
1) Psychologie: Anlage.
 
 2) Steuerrecht: Einkommensteuer.

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Ver|ạn|la|gung, die; -, -en: 1. (Steuerw.) Steuerveranlagung: die V. zur Einkommensteuer. 2. (Wirtsch. österr.) das Veranlagen (2); ↑Anlage (2): eine „Quellensteuer“ in beträchtlicher Höhe, die die Renditen sämtlicher -en kräftig schmälert (profil 17, 1979, 38). 3. in der Natur eines Menschen liegende, angeborene Geartetheit, ↑Anlage (6), ↑Eigenart (a), aus der sich bestimmte besondere Neigungen, Fähigkeiten od. Anfälligkeiten ergeben: ihre praktische, künstlerische, musikalische V.; die V. zur Homosexualität (Spiegel 11, 1992, 131); sie hat eine V. zur Politikerin (ist dafür aufgrund ihrer Veranlagung geeignet); er hat eine V. (Disposition 2 b) zur Fettsucht.

Universal-Lexikon. 2012.

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